Rechtsprechung
LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG, § 23 Abs. 2 KunstUrhG
Bei nachträglicher Bildbearbeitung erneute Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich - openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 23 Abs. 2, 22 KunstUrhG
Die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses umfasst nicht die Veröffentlichung mit farblichen (nicht reproduktionstechnisch bedingten) Veränderungen, die den Aussagegehalt des Bildnisses bedeutend verändern - kanzlei.biz
Die geschminkte "Wahrheit' darf nicht verbreitet werden
- beck.de
- schertz-bergmann.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unerwünschte Bildbearbeitung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unerwünschte Bildbearbeitung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abdruck in Zeitung von stark bearbeitetem Foto einer Moderatoren-Ehefrau unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Moderatoren-Ehefrau muss stark bearbeitete Foto-Veröffentlichung nicht hinnehmen
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Ich will so bleiben, wie ich bin…
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Bildmanipulation ohne Einwilligung verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines bearbeiteten Bildes kann Persönlichkeitsrecht verletzen
- lawbster.de (Kurzinformation)
Zuviel Lidschatten: Wann Bildbearbeitung die Einwilligung für eine Fotonutzung entfallen lässt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
- OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 56/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240/04 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:.In welcher Absicht die vorgenommene Veränderung vorgenommen wurde, ist unerheblich (vgL Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvR 240/04 vom 14.2.2005 Juris Abs. 25).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilliguno des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilliguno des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
- OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 56/11
Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10, wird zurückgewiesen.